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Nutzungsbedingungen Trailcenter Rabenberg

1) Allgemeine Hinweise und Verhaltensregeln

Auf den Mountainbike-Routen des Trailcenters Rabenberg bewegen Sie sich in einem vom Staatsbetrieb Sachsenforst entsprechend der waldgesetzlichen Grundlagen regulär bewirtschafteten Waldgebiet. Der Bedeutung des Waldes für die nachhaltige Holzgewinnung (Nutzfunktion) und den Jagdbetrieb wird eine ebenso hohe Priorität beigemessen wie der Erhaltung seiner vielfältigen Schutzfunktionen und seines Erholungscharakters. Ein Verlassen der gekennzeichneten MTB-Trails sowie ein Fahren außerhalb von Wegen ist strengstens untersagt! Zuwiderhandlungen können zum entschädigungslosen Entzug des Nutzungspasses durch den Betreiber führen und von der zuständigen Verwaltungsbehörde als Ordnungswidrigkeit (§ 52 Abs. 2 Nr. 1 SächsWaldG) geahndet werden.
Die Betreuung der MTB-Strecken obliegt dem Sportpark Rabenberg e.V. und dessen Erfüllungsgehilfen. Streckenschilder sind zu beachten. Hinweisen und begründeten Anordnungen von beauftragten Bevollmächtigten des Sportpark Rabenberg e.V. und der Bediensteten des Staatsbetriebes Sachsenforst ist Folge zu leisten. Wir sind bestrebt, die Sicherheitsstandards jederzeit zu gewährleisten. Sollten dennoch sicherheitstechnische Mängel im Streckenverlauf festgestellt werden, bitten wir um sofortige Information an +49 37756 1710 bzw. an info@trailcenter-rabenberg.de Die Strecken werden mindestens einmal wöchentlich ausgiebig auf Veränderung und Schäden überprüft. Die Bewirtschaftung des Waldes durch den Staatsbetrieb Sachsenforst hat grundsätzlich Vorrang. Es kann daher notwendig sein, einzelne Streckenabschnitte zu sperren. Wir weisen in unseren Medien sowie beim Verkauf des Nutzungspasses auf die gesperrten Abschnitte hin. Der Nutzer ist verpflichtet, sich im Vorfeld über Sperrungen zu informieren und diese auch zu beachten. Gesperrte MTB-Routen sind auf den Übersichtstafeln angegeben, ebenso die Dauer dieser Sperrungen. Für die gesperrten Abschnitte wird eine gekennzeichnete Umleitung auf den Hauptwegen ausgewiesen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich bei den MTB-Trails um Geländestrecken handelt, deren Befahren je nach gewählter Route leichtes (grüne & blaue Markierung) bis hohes (schwarze Markierung) fahrtechnisches Können sowie ein geeignetes und technisch einwandfreies Mountainbike verlangt. Die Benutzung der MTB-Routen (MTB-Trails und Waldwege) erfolgt auf eigene Gefahr. Jeder Nutzer der MTB-Routen akzeptiert, dass es selbst bei sachgemäßer Nutzung sowie insbesondere in Folge von Witterungseinflüssen zu Stürzen und Schäden kommen kann. Jeder Nutzer hat den Streckenverlauf einschließlich der Hindernisse mit der gebotenen Vorsicht vor der Benutzung zu überprüfen und in eigener Verantwortung zu beurteilen und zu entscheiden, ob er den Anforderungen gewachsen ist. Der Sportpark Rabenberg e.V. haftet nicht für Schäden, die aus Fahr- oder Materialfehlern an Bike oder Ausrüstung des Nutzers entstehen. Für Sach- und Personenschäden haftet der Sportpark Rabenberg e.V. nur, soweit diese durch grob fahrlässige oder vorsätzliche Handlung des Sportpark Rabenberg e.V. verursacht wurden. Im Falle eines Unfalls ist unverzüglich der Rettungsdienst über den internationalen Notruf 112 zu verständigen. Dem Rettungsdienst ist insbesondere mitzuteilen, in welchem Teil der Strecke (Abfahrt? Flachstück?) der Verletzte zu finden ist. Die durchnummerierten Pfosten dienen dabei als Orientierung. Das Rettungspersonal ist von den jeweiligen Hauptwegen aus einzuweisen und zum Unfallort zu geleiten. Ein Befahren der MTB-Trails ist nur mit CE gekennzeichneten Fahrradhelm gestattet. Für das Benutzen der schweren Strecken empfehlen wir das Tragen von Protektoren bzw. Knie/Schienbeinschützern. Es empfiehlt sich außerdem, die Strecke nur in Begleitung einer weiteren Person zu befahren. Die Nutzer sind dazu verpflichtet, sich jederzeit so zu verhalten, dass sie sich und andere Nutzer sowie Dritte nicht gefährden. Sicherheit, Vorsicht und gegenseitige Rücksichtnahme sind oberstes Gebot bei einer Benutzung der Mountainbike-Routen! Hierzu gehören insbesondere ein ausreichender Sicherheitsabstand und eine den Strecken und Sichtverhältnissen sowie dem eigenen Können angepasste Geschwindigkeit und Fahrweise. Langsamere lassen Schnellere passieren, sobald dies gefahrlos möglich ist. An unübersichtlichen Stellen darf nicht angehalten werden bzw. diese sind bei unfreiwilligem Stopp sofort zu räumen. Jegliche Veränderungen am Streckenverlauf oder an den Hindernissen sind unzulässig. Neben diesen Nutzungsbedingungen gelten auch die Fair Play Regeln des Staatsbetriebes Sachsenforst sowie die Befahrungshinweise der DIMB.

2) Hinweise und Regeln zu den MTB-Routen

Die Mountainbike-Routen des TrailCenter Rabenberg gliedern sich in a) Routenteile, die exklusiv Mountainbikern vorbehalten sind und zu deren Benutzung der Erwerb eines Nutzerpasses erforderlich ist (MTB-Trails) und (b) Routenteile, auf denen ein Befahren mit Fahrrädern einschließlich Mountainbikes im Rahmen des freien Betretensrechts des Waldes möglich ist (Waldwege mit ausreichender Breite).

a) Nutzerpasspflichtige Streckenabschnitte (MTB-Trails)

Die MTB-Trails des TrailCenter Rabenberg sind eine Sportanlage des Sportpark Rabenberg e.V., die allen interessierten Nutzern unter Beachtung der Nutzungsbedingungen zur Verfügung steht. Das Befahren der MTB-Trails ist nicht Bestandteil des freien Betretungsrechts des Waldes zum Zwecke der Erholung und wird vom Staatsbetrieb Sachsenforst auf Basis einer besonderen waldgesetzlichen Zulässigkeitsfeststellung zu Gunsten des Sportparks Rabenberg e.V. als verantwortlichem Betreiber ermöglicht. Jeder Nutzer hat vor der Benutzung der MTB-Trails einen entgeltpflichtigen Nutzerpass beim Sportpark Rabenberg e.V. zu erwerben. Dieser berechtigt zur Nutzung der gekennzeichneten MTB-Trails während des dort benannten Zeitraumes. Mit dem Erwerb erkennt der Nutzer gleichzeitig die Nutzungsbedingungen an. Nutzer ohne Pass werden durch Beauftragte des Sportpark Rabenberg e.V. und des Staatsbetriebes Sachsenforst beim Antreffen von der Benutzung ausgeschlossen. Aus Sicherheitsgründen sind die MTB-Trails für Fußgänger und übrige Erholungssuchende gemäß § 13 Abs. 1 i.V.m. § 45 Abs. 6 Sächsisches Waldgesetz (SächsWaldG) gesperrt. In der Zeit vom 01. November bis 31.März ist die Benutzung der MTB-Trails grundsätzlich für jedermann untersagt.

In den Öffnungsmonaten sind die nachstehend ausgewiesenen Benutzungszeiten zu beachten:
01. 04. - 15. 05. 8.00 – 17.00 Uhr
16. 05. - 31. 07. 8.00 – 19.00 Uhr
01. 08. - 15. 09. 8.00 – 18.00 Uhr
16. 09. - 31. 10. 8.00 – 17.00 Uhr

Beim Kreuzen von Waldwegen und von öffentlichen Straßen sowie vor den Bremsschikanen ist höchste Vorsicht geboten. Bei einer Überquerung von Hauptwegen und Straßen (siehe Kennzeichnung vor Ort) ist vom Mountainbike abzusteigen! Der Verkehr auf den kreuzenden Wegen hat stets Vorrang. Die Trails dürfen nur in der angegebenen Fahrtrichtung befahren werden. Wir bitten um Berücksichtigung der DIMB Trail Rules, der Fair-Play-Regeln des Staatsbetriebes Sachsenforst sowie der waldgesetzlichen Bestimmungen.

b) Ohne Nutzerpass befahrbare Streckenabschnitte

Neben den exclusiv für Mountainbiker angelegten und besonders gekennzeichneten MTB-Trails werden innerhalb der MTB-Runden auch Waldwege benutzt, auf denen das Fahren mit Fahrrädern gemäß § 11 Abs. 1 und 2 Sächsisches Waldgesetz (SächsWaldG) zum Zwecke der Erholung erlaubt ist. Diese Abschnitte sind für Fußgänger und andere Erholungssuchende nicht gesperrt und werden durch solche sowie den Staatsforstbetrieb intensiv genutzt. Auf Vorsicht und gegenseitige Rücksichtnahme gegenüber Dritten wird der Nutzer des TrailCenters hier besonders hingewiesen. Die Benutzung dieser Wege ist nicht entgeltpflichtig.

Betriebsordnung des Trail Parks Keilberg

I. Allgemeine Bestimmungen

1. Diese Betriebsordnung bezieht sich auf den Betrieb der Sesselbahnen mit der Nutzung der Trailnetze des Trail Parks Klínovec, das sich auf dem Gelände der Fa. Lesy Jáchymov s.r.o. und der Fa. Lesy ČR im Katastergebiet von Jáchymov und Plavno (weiter nur Areal) befindet. Der Betreiber des Areals ist die SKIAREÁL KLÍNOVEC s.r.o.. Die am Sesselbahnbetrieb teilnehmende Person und der Besucher der Trails ist verpflichtet, diesen Betriebsregeln, den Verhaltensregeln auf den Wegen, den geltenden Gesetzen und Rechtsvorschriften sowie den Anweisungen des Arealbetreibers zu folgen. Der Betreiber der Anlage trägt keine Haftung für Schäden am Eigentum und an der Gesundheit des Besuchers, wenn diese durch ein Verhalten verursacht wurden, das die Betriebsordnung, die Verhaltensregeln auf den Wegen, die einschlägigen Gesetze und Anweisungen seitens des Arealbetreiber oder der von ihm bevollmächtigten Personen verletzt. Die Einhaltung der Betriebsordnung kann im Areal von bevollmächtigten Personen überwacht werden. Eine bevollmächtigte Person kann jeder Arbeiter des SKIAREAL KLINOVEC s.r.o. sein sowie jeder, der eine Marke einer bevollmächtigten Person trägt. Durch das Betreten des Areals bestätigt der Besucher, dass er sich mit dieser Betriebsordnung bekanntgemacht hat.

II. Betrieb auf den Strecken

Zu Ihrer eigenen Sicherheit und aus Gründen der ungefährlichen Ausübung der Jagd ist es verboten, sich auf den Trails von der Abenddämmerung bis zum Morgengrauen zu bewegen. Reparaturarbeiten auf den Strecken werden während der Öffnungszeiten durchgeführt. Orte an denen gearbeitet wird, werden mit dem Verkehrszeichen "Arbeiten auf der Strecke" markiert. Die Besucher befahren die Trails auf eigene Gefahr und der Betreiber ist nicht für Schäden, die durch Wetter- und Klima-Bedingungen entstanden sind, verantwortlich. Die Besucher achten auf eigene Sicherheit und die Sicherheit anderer Besucher. Nichteinhaltung der folgenden Verhaltensregeln auf den Trails kann zum Ausschluss des Besuchers von der Beförderung führen: Jeder Besucher ist verpflichtet, seine Fahrtgeschwindigkeit seinen Fähigkeiten, dem Schwierigkeitsgrad und dem Zustand der Strecke, den Wetterbedingungen und der Sichtbarkeit anzupassen. or der ersten Fahrt muss sich der Fahrer mit dem Schwierigkeitsgrad der einzelnen Trails und den Verhaltensregeln auf den Wegen vertraut machen. Die Fahrt darf nur mit einem geeigneten Mountainbike erfolgen, das in einem einwandfreien technischen Zustand ist. Wenn der technische Zustand eines Rades vom Arealbetreiber beanstandet wird, so wird dem Gast die Fahrt im Areal nicht ermöglicht. Besucher müssen einen Radhelm tragen und Empfehlungen in Bezug auf die Ausstattung auf den unterschiedlich schwierigen Trails beachten. Die Besucher sind verpflichtet, eine Karte und ein Mobiltelefon mitzuführen. Das Fahren im Areal unter Einfluss von Alkohol und anderen Betäubungsmitteln ist verboten. Kindern bis 15 Jahren ist der Zutritt zum Areal nur unter der Aufsicht eines gesetzlichen Vertreters und auf deren Verantwortung oder mit einem Instruktor??? erlaubt. Das Überholen ist nur wie in den Verhaltensregeln beschrieben erlaubt. Die Fahrt in die Gegenrichtung ist verboten. Es ist verboten, an unübersichtlichen und frequentierten Streckenabschnitten anzuhalten. Ohne die Genehmigung des Betreibers ist es verboten, auf den Trails jedwede Änderungen vorzunehmen oder Hindernisse zu bauen. Die Fahrt abseits der Pfade und Waldwege ist verboten. Nicht genehmigte Pfade anzulegen ist verboten. Jeder Verkehrsteilnehmer auf der Abfahrtspiste ist verpflichtet, einem Verletzten zu helfen und den Unfall den Mitarbeitern des Betreibers oder der Bergrettung zu melden. Die zu diesem Zweck zu nutzenden Telefonnummern (+ 420 1210, 112) finden Sie auf den entlang der Trails angebrachten Holzpfosten und auf der Fahrkarte. Jeder Besucher ist verpflichtet, die Bestimmungen dieser Regeln und Anweisungen autorisierter Personen des Betreibers oder des Servicepersonals zu befolgen. Bei Verstoß gegen diese Regeln und gegen Anweisungen bevollmächtigter Personen kann der Besucher vom Transport auf der Sesselbahn und der Nutzung der Trails ausgeschlossen werden und ist für eventuelle Schäden, die er dem Arealbetreiber oder Dritten verursacht hat, voll verantwortlich. Der Betreiber behält sich das Recht vor, nach einer vorherigen Absprache Training und Radsport-Wettkämpfe auf bestimmten Streckenabschnitten zu ermöglichen. Diese Trails und ihre Abschnitte werden durch den Betreiber deutlich markiert. Der Betreiber hat das Recht, falls erforderlich, beliebige Streckenabschnitte zu schließen. Für die Schließung kommen solche Gründe in Frage: zu nasse Strecke, Schäden auf der Strecke, geplante oder zufällige Baumfällarbeiten u. s. w.. Besucher haben diese Einschränkung strikt einzuhalten. Der Besucher ist verpflichtet, Beschädigungen auf dem Trail dem Arealbetreiber zu melden. Beim Rad-Unterricht ist der entsprechende Mitarbeiter für die Unterrichtsorganisation, die Sicherheit seiner Schüler und die Sicherheit anderer Besucher verantwortlich. Die Einhaltung der Betriebsordnung wird von einem Mitarbeiter des Areals kontrolliert, der das Recht hat, Besucher, die gegen bestimmte Bestimmungen der Betriebsordnung und gegen Verhaltensregeln auf den Wegen verstoßen, des Areals zu verweisen.

III. Betrieb der Lifte und Sesselbahnen

Der Betrieb der Lifte ist abhängig von den Wetter- und Windbedingungen. Der reguläre Betrieb der Lifte und Sesselbahnen für die Öffentlichkeit ist den Monaten xxx täglich von 09:00 bis 17:00 Uhr. Der Betreiber behält sich das Recht auf Änderung der Betriebszeiten vor. Mit dem Kauf eines Tickets verpflichtet sich der Besucher, die in der Betriebsordnung angegebenen Vertragsbedingungen im ganzen Areal einzuhalten. Die beförderte Person ist verpflichtet: Ein gültiges Ticket mitzuführen und es auf Aufforderung einer bevollmächtigten Person des Betreibers vorzuweisen. Beim ersten Passieren des Drehkreuzes wird die Fahrkarte entwertet und an die Person des Halters gebunden, somit ist sie nicht übertragbar. Der Verstoß gegen diese Bedingung, wenn das Ticket durch eine nicht autorisierte Person verwendet wird, kann zum Sperren des Tickets im elektronischen Abfertigungssystem führen. Der Inhaber des Tickets wird beim ersten Passieren des Drehkreuzes durch ein Kameraüberwachungssystem identifiziert. Das Ticket wird dann an diesen Ticketinhaber gebunden und ist später nicht auf eine andere Person übertragbar. Die beförderte Person erteilt hiermit gegenüber dem Betreiber ihre ausdrückliche Zustimmung, Fotos von ihrer Person anzufertigen. Den Anweisungen der bevollmächtigten Person des Betreibers ist zu folgen. Unter einem Ticket/einer Fahrkarte versteht man eine Einzelfahrkarte, eine zeitgebundene Fahrkarte oder eine Punktekarte, die den Besucher zu mehreren Einzelfahrten während ihrer Gültigkeit und in dem festgelegten Umfang berechtigt. Beim Kauf einer Saisonkarte legt der Kunde ein aktuelles Foto vor und führt seinen Vor- und Nachnamen an. Durch den Kauf eines Saisonkarte erklärt sich der Kunde mit der Verarbeitung personenbezogener Daten im angegebenen Umfang einverstanden. Das SKIAREÁL KLÍNOVEC s.r.o. verarbeitet als Verwalter von personenbezogenen Daten diese personenbezogenen Kundendaten, um das Unternehmen gegen unbefugte Nutzung von Fahrkarten durch Nutzung seitens einer anderen Person als dem Skipasshalter????? gemäß § 5 Abs. 1 Buchst. a) des Gesetzes Nr. 101/2000 Sb. zu schützen. Eine Erstattung des Fahrpreises in Form eines Gutscheins für ein Ersatzticket oder eines Teils davon gewährt der Betreiber dem Besucher nur diesen Fall: Unfall im SKIAREÁL KLÍNOVEC s.r.o. Bei einer Unterbrechung der Stromversorgung im gesamten Areal für mehr als zwei Stunden. Im SKIAREÁL KLÍNOVEC s.r.o. wird im Falle eines Unfalls dem Kunden der nicht genutzte Teil des Fahrpreises erstattet. Eine schriftliche Bestätigung des behandelnden Arztes über die Behandlung des Kunden (Unfallbericht) und eine gültige Quittung über den Kauf des Tickets müssen vorgelegt werden. Die Erstattung des Fahrpreise muss während der Gültigkeitsdauer des Fahrausweises erfolgen. Reklamationen von bereits abgelaufenen Skipässen werden nicht bearbeitet. Reklamationen werden nur mit einem gültigen Nachweis der Transaktion akzeptiert. In anderen Fällen wird der Fahrpreis nicht erstattet. Bevollmächtigte Personen des Betreibers haben das Recht, dem Besucher das Ticket - ohne den Kaufpreis zu ersetzen - dann abzunehmen, wenn das Ticket vom Kunden absichtlich beschädigt oder abgeändert wurde, oder wenn man seine Angaben manipuliert hat, weiter im Falle eines groben Verstoßes gegen die Betriebsordnung am Lift oder auf der Piste. Tickets sind nicht auf andere Personen übertragbar! Bei der Kontrolle der Fahrausweise ist der Kunde verpflichtet, zum Ticket eine Quittung vorzulegen. Wenn die Quittung nicht vorgelegt werden kann, ist der Betreiber berechtigt, das Ticket zu sperren. Mit einem für eine Person ausgelegten Lift darf immer nur ein Besucher befördert werden. Der Transport von Kindern bis 6 Jahre, die nicht in der Lage sind, allein den Lift zu benutzen, ist nur auf einem für zwei Personen ausgelegten Lift und auf der Sesselbahn nur in Begleitung eines Erwachsenen erlaubt. An den Infotafeln im Eingangsbereich zum Lift können Sie sich über die Sicherung von Kindern jünger als 6 Jahre genauso wie über verbotene Arten der Beförderung dieser Personen informieren. Der Verkehr der Sesselbahnen wird durch die Betriebsordnung der Sesselbahnen geregelt. Sollten Sie während der Fahrt mit dem Lift hinfallen, verlassen Sie umgehend den Transportbereich des Liftes. Eine vom Betreiber bevollmächtigte Person kann die Nutzung der Lifte und Sesselbahnen solchen Personen verweigern, die unter Alkoholeinfluss oder unter Einfluss von Betäubungsmitteln stehen oder die andere Besucher des Areals gefährden oder unberechtigt einschränken. Das Skipasspfand wird sowohl an den Kassen des SKIAREÁLs KLÍNOVEC s.r.o. als auch im Areal der Fichtelberg Schwebebahn erstattet.

IV. Gültigkeit der Betriebsordnung

Diese Betriebsordnung ist ab 15.03.2016 gültig.