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Tourismusverband Erzgebirge e.V.
Adam-Ries-Straße 16
D-09456 Annaberg-Buchholz
Tel.: +49 3733 18800-0
E-Mail: info@stoneman-miriquidi.com
Vereinsregister: Amtsgericht Chemnitz VR 4227
Geschäftsführerin: Ines Hanisch-Lupaschko
Vorstandsvorsitzender: Frank Vogel, Landrat Erzgebirgskreis
alle Vorstandsmitglieder im Überblick
inhaltlich verantwortlich gemäß § 55 Absatz 2 RStV:
Ines Hanisch-Lupaschko, Geschäftsführerin
Tourismusverband Erzgebirge e.V.
Adam-Ries-Straße 16
D-09456 Annaberg-Buchholz
Tel.: +49 3733 18800-0
E-Mail: info@erzgebirge-tourismus.de
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Projektmanagement Stoneman Miriquidi und Shop
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Nutzungsbedingungen Trailcenter Rabenberg
1) Allgemeine Hinweise und Verhaltensregeln
Auf den Mountainbike-Routen des Trailcenters Rabenberg bewegen Sie sich in einem vom Staatsbetrieb Sachsenforst entsprechend der waldgesetzlichen Grundlagen regulär bewirtschafteten Waldgebiet. Der Bedeutung des Waldes für die nachhaltige Holzgewinnung (Nutzfunktion) und den Jagdbetrieb wird eine ebenso hohe Priorität beigemessen wie der Erhaltung seiner vielfältigen Schutzfunktionen und seines Erholungscharakters. Ein Verlassen der gekennzeichneten MTB-Trails sowie ein Fahren außerhalb von Wegen ist strengstens untersagt! Zuwiderhandlungen können zum entschädigungslosen Entzug des Nutzungspasses durch den Betreiber führen und von der zuständigen Verwaltungsbehörde als Ordnungswidrigkeit (§ 52 Abs. 2 Nr. 1 SächsWaldG) geahndet werden.Die Betreuung der MTB-Strecken obliegt dem Sportpark Rabenberg e.V. und dessen Erfüllungsgehilfen. Streckenschilder sind zu beachten. Hinweisen und begründeten Anordnungen von beauftragten Bevollmächtigten des Sportpark Rabenberg e.V. und der Bediensteten des Staatsbetriebes Sachsenforst ist Folge zu leisten. Wir sind bestrebt, die Sicherheitsstandards jederzeit zu gewährleisten. Sollten dennoch sicherheitstechnische Mängel im Streckenverlauf festgestellt werden, bitten wir um sofortige Information an +49 37756 1710 bzw. an info@trailcenter-rabenberg.de Die Strecken werden mindestens einmal wöchentlich ausgiebig auf Veränderung und Schäden überprüft. Die Bewirtschaftung des Waldes durch den Staatsbetrieb Sachsenforst hat grundsätzlich Vorrang. Es kann daher notwendig sein, einzelne Streckenabschnitte zu sperren. Wir weisen in unseren Medien sowie beim Verkauf des Nutzungspasses auf die gesperrten Abschnitte hin. Der Nutzer ist verpflichtet, sich im Vorfeld über Sperrungen zu informieren und diese auch zu beachten. Gesperrte MTB-Routen sind auf den Übersichtstafeln angegeben, ebenso die Dauer dieser Sperrungen. Für die gesperrten Abschnitte wird eine gekennzeichnete Umleitung auf den Hauptwegen ausgewiesen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich bei den MTB-Trails um Geländestrecken handelt, deren Befahren je nach gewählter Route leichtes (grüne & blaue Markierung) bis hohes (schwarze Markierung) fahrtechnisches Können sowie ein geeignetes und technisch einwandfreies Mountainbike verlangt. Die Benutzung der MTB-Routen (MTB-Trails und Waldwege) erfolgt auf eigene Gefahr. Jeder Nutzer der MTB-Routen akzeptiert, dass es selbst bei sachgemäßer Nutzung sowie insbesondere in Folge von Witterungseinflüssen zu Stürzen und Schäden kommen kann. Jeder Nutzer hat den Streckenverlauf einschließlich der Hindernisse mit der gebotenen Vorsicht vor der Benutzung zu überprüfen und in eigener Verantwortung zu beurteilen und zu entscheiden, ob er den Anforderungen gewachsen ist. Der Sportpark Rabenberg e.V. haftet nicht für Schäden, die aus Fahr- oder Materialfehlern an Bike oder Ausrüstung des Nutzers entstehen. Für Sach- und Personenschäden haftet der Sportpark Rabenberg e.V. nur, soweit diese durch grob fahrlässige oder vorsätzliche Handlung des Sportpark Rabenberg e.V. verursacht wurden. Im Falle eines Unfalls ist unverzüglich der Rettungsdienst über den internationalen Notruf 112 zu verständigen. Dem Rettungsdienst ist insbesondere mitzuteilen, in welchem Teil der Strecke (Abfahrt? Flachstück?) der Verletzte zu finden ist. Die durchnummerierten Pfosten dienen dabei als Orientierung. Das Rettungspersonal ist von den jeweiligen Hauptwegen aus einzuweisen und zum Unfallort zu geleiten. Ein Befahren der MTB-Trails ist nur mit CE gekennzeichneten Fahrradhelm gestattet. Für das Benutzen der schweren Strecken empfehlen wir das Tragen von Protektoren bzw. Knie/Schienbeinschützern. Es empfiehlt sich außerdem, die Strecke nur in Begleitung einer weiteren Person zu befahren. Die Nutzer sind dazu verpflichtet, sich jederzeit so zu verhalten, dass sie sich und andere Nutzer sowie Dritte nicht gefährden. Sicherheit, Vorsicht und gegenseitige Rücksichtnahme sind oberstes Gebot bei einer Benutzung der Mountainbike-Routen! Hierzu gehören insbesondere ein ausreichender Sicherheitsabstand und eine den Strecken und Sichtverhältnissen sowie dem eigenen Können angepasste Geschwindigkeit und Fahrweise. Langsamere lassen Schnellere passieren, sobald dies gefahrlos möglich ist. An unübersichtlichen Stellen darf nicht angehalten werden bzw. diese sind bei unfreiwilligem Stopp sofort zu räumen. Jegliche Veränderungen am Streckenverlauf oder an den Hindernissen sind unzulässig. Neben diesen Nutzungsbedingungen gelten auch die Fair Play Regeln des Staatsbetriebes Sachsenforst sowie die Befahrungshinweise der DIMB.
2) Hinweise und Regeln zu den MTB-Routen
Die Mountainbike-Routen des TrailCenter Rabenberg gliedern sich in a) Routenteile, die exklusiv Mountainbikern vorbehalten sind und zu deren Benutzung der Erwerb eines Nutzerpasses erforderlich ist (MTB-Trails) und (b) Routenteile, auf denen ein Befahren mit Fahrrädern einschließlich Mountainbikes im Rahmen des freien Betretensrechts des Waldes möglich ist (Waldwege mit ausreichender Breite).a) Nutzerpasspflichtige Streckenabschnitte (MTB-Trails)
Die MTB-Trails des TrailCenter Rabenberg sind eine Sportanlage des Sportpark Rabenberg e.V., die allen interessierten Nutzern unter Beachtung der Nutzungsbedingungen zur Verfügung steht. Das Befahren der MTB-Trails ist nicht Bestandteil des freien Betretungsrechts des Waldes zum Zwecke der Erholung und wird vom Staatsbetrieb Sachsenforst auf Basis einer besonderen waldgesetzlichen Zulässigkeitsfeststellung zu Gunsten des Sportparks Rabenberg e.V. als verantwortlichem Betreiber ermöglicht. Jeder Nutzer hat vor der Benutzung der MTB-Trails einen entgeltpflichtigen Nutzerpass beim Sportpark Rabenberg e.V. zu erwerben. Dieser berechtigt zur Nutzung der gekennzeichneten MTB-Trails während des dort benannten Zeitraumes. Mit dem Erwerb erkennt der Nutzer gleichzeitig die Nutzungsbedingungen an. Nutzer ohne Pass werden durch Beauftragte des Sportpark Rabenberg e.V. und des Staatsbetriebes Sachsenforst beim Antreffen von der Benutzung ausgeschlossen. Aus Sicherheitsgründen sind die MTB-Trails für Fußgänger und übrige Erholungssuchende gemäß § 13 Abs. 1 i.V.m. § 45 Abs. 6 Sächsisches Waldgesetz (SächsWaldG) gesperrt. In der Zeit vom 01. November bis 31.März ist die Benutzung der MTB-Trails grundsätzlich für jedermann untersagt.In den Öffnungsmonaten sind die nachstehend ausgewiesenen Benutzungszeiten zu beachten:
01. 04. - 15. 05. 8.00 – 17.00 Uhr
16. 05. - 31. 07. 8.00 – 19.00 Uhr
01. 08. - 15. 09. 8.00 – 18.00 Uhr
16. 09. - 31. 10. 8.00 – 17.00 Uhr
Beim Kreuzen von Waldwegen und von öffentlichen Straßen sowie vor den Bremsschikanen ist höchste Vorsicht geboten. Bei einer Überquerung von Hauptwegen und Straßen (siehe Kennzeichnung vor Ort) ist vom Mountainbike abzusteigen! Der Verkehr auf den kreuzenden Wegen hat stets Vorrang. Die Trails dürfen nur in der angegebenen Fahrtrichtung befahren werden. Wir bitten um Berücksichtigung der DIMB Trail Rules, der Fair-Play-Regeln des Staatsbetriebes Sachsenforst sowie der waldgesetzlichen Bestimmungen.